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Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 6. Juni 2020

08. Juni 2020 Beschlüsse

Die  Freistaates Sachsen hat am 3 Juni 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen beschlossen. Die Lockerungen gelten bis zum Monatsende und setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben bestehende Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier veröffentlicht.


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