Slide 1303

zurück zur Übersicht

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 4. Mai 2020

04. Mai 2020 Beschlüsse

Die  Freistaates Sachsen hat am 30. April 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig. Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier veröffentlicht.


zurück zur Übersicht

Veranstaltung verpasst?
Kein Problem - vielleicht klappt es ja beim nächsten Mal!

Damit Sie keine Termine mehr verpassen, können Sie sich hier in unseren Newsletter eintragen!