Die Freistaates Sachsen hat am 12. Mai 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig. Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten.
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier veröffentlicht.
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