Manche Angehörige treibt gerade diese Sorge um, selbst an Covid-19 zu erkranken. Was tun?
Wenn Sie selbst Symptome einer akuten Atemwegsinfektion haben, die durch das neue Coronavirus verursacht sein können, oder die Erkrankung bei Ihnen labordiagnostisch bestätigt wurde: Bereits bei ersten Symptomen bzw. bei einem positiven Testergebnis sollten Sie zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen und einen Mundschutz tragen. Möglichst sollte auch der oder die Demenzerkrankte einen Mundschutz aufsetzen.
Wenn Sie schwerwiegende Symptome haben, werden Sie wahrscheinlich ins Krankenhaus überwiesen und dort entsprechend behandelt. Bei weniger schwerwiegenden Symptomen müssen Sie für mindestens 14 Tage in Quarantäne bleiben, damit Sie andere Personen nicht anstecken (bitte lesen Sie dazu das Informationsblatt der BZgA).
In beiden Fällen muss Ihr demenzerkrankter Angehöriger unweigerlich durch eine andere Person versorgt werden. Es ist sinnvoll, sich schon vorab darüber Gedanken zu machen, wer diese Aufgabe übernehmen kann. Gibt es eine Person aus ihrem familiären Umfeld oder dem Freundeskreis, die nicht selbst zu einer Risikogruppe gehört und die vorübergehend die Pflege übernehmen kann? Wenn nicht, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Pflegekoordinatoren nach, welche Einrichtungen in Ihrer Umgebung für diesen Fall eine Notbetreuung anbieten.
Wenn Sie selbst erkranken, ist es übrigens einfacher, wenn Sie die Zeit der Quarantäne nicht zuhause, sondern an einem anderen Ort verbringen. So kann Ihr demenzerkrankter Angehöriger in seinem gewohnten Umfeld bleiben und die Situation wird auch für die Person, die Sie vertritt, einfacher.
Hilfreich ist hier ein Notfallplan, auf dem aktuelle Informationen zum Hausarzt, zum Medikamentenbedarf, zum ambulanten Pflegedienst, zu weiteren Ansprech- und Kontaktpersonen vermerkt sind. Außerdem kann der Informationsbogen hilfreich sein, den die DAlzG für die Aufnahme von Demenzerkrankten ins Krankenhaus entworfen hat. Hier können umfangreiche Angaben zu den Gewohnheiten, Fähigkeiten, Bedürfnissen, Vorlieben und Abneigungen der betroffenen Person gemacht werden.
(Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft)
zurück zur Übersicht