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Menschen mit Demenz im Krankenhaus

12. Februar 2021 News

Über 40% der über 65-Jährigen Patienten in deutschen Krankenhäusern sind an einer Demenz erkrankt oder haben eine verwandte kognitive Einschränkung. Das betrifft laut Robert-Bosch-Stiftung jedes Jahr in Deutschland ca. 76.000 Patientinnen und Patienten. 

Dabei ist die Demenz häufig nicht der erste Anlass für den Krankenhausaufenthalt, sondern andere Ereignisse oder Erkrankungen wie z.B. Stürze, Knochenbrüche und Verletzungen, so dass Patienten mit Demenzerkrankungen häufig nicht auf speziellen neurologischen oder gerontopsychiatrischen Stationen betreut werden (können), sondern z.B. auf Stationen für Chirurgie oder Innere Medizin versorgt werden.

Menschen mit einer Demenz sind neben dem Gedächtnisverlust auch von vielen anderen Schwierigkeiten betroffen, die sie bei der Bewältigung ihres Alltags einschränken. In neuen und ungewohnten Umgebungen wie z.B. in Krankenhäusern werden diese Probleme besonders deutlich bzw. verstärken sich in der unbekannten Umgebung.

Die häufigsten Schwierigkeiten von Menschen mit Demenz im Krankenhaus sind:

      • "Bettflucht“ (aufgrund fehlender Orientierung Suche nach dem Nachhauseweg)
      • Verlassen der Station/der Klinik und des Klinikgeländes
      • Sturzgefahr (durch Versuche aus dem Bett aufzustehen) und schwachen Zustand nach längerem Liegen und Mangelernährung
      • Verletzungen durch Entfernen von Infusionen und Kathedern
      • Erhöhte Stresslevel mit teilweise aggressiven Reaktionen durch Überforderung und die unbekannte Umgebung
      • Fehlende Krankheits- und Behandlungseinsicht
      • Fehlendes Verständnis und fehlende Fähigkeit, Anweisungen des Klinikpersonals umzusetzen
      • Konflikte mit anderen Patienten
      • Dehydration durch „Vergessen“ von Trinken
      • Mangelernährung durch „Vergessen“ von Essen (wird teilweise als Nahrungsverweigerung interpretiert)

Hochgezogene Bettgitter oder Gurte (Fixierungen), die Menschen mit Demenz vor Stürzen schützen sollen, sind genehmigungspflichtige Freiheitsentziehende Maßnahmen, die einen richterlichen Beschluss erfordern. Menschen mit Demenz benötigen aufgrund der komplexen Auswirkungen eine besondere Zuwendung.

Um eine gute Versorgung zu gewährleisten, sind sowohl der Blick auf die räumliche Gestaltung als auch auf die pflegerische und soziale Betreuung zu richten. Die besondere Betreuung von Menschen mit Demenz im Krankenhaus ist aufgrund personeller Ressourcen oft schwer bis kaum durchführbar. Eine Lösung ist hier das sogenannte „Rooming-In“. Dies erlaubt die Übernachtung von pflegenden Angehörigen während der Behandlungsdauer im Krankenhaus und ist in der Krankenversicherung unter §11 Abs. 3 SGB V gesetzlich geregelt. Dort heißt es:

„Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten oder bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus nach § 108 oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Absatz 2 die Mitaufnahme einer Pflegekraft, soweit Versicherte ihre Pflege nach § 63b Absatz 6 Satz 1 des Zwölften Buches durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen. Ist bei stationärer Behandlung die Anwesenheit einer Begleitperson aus medizinischen Gründen notwendig, eine Mitaufnahme in die stationäre Einrichtung jedoch nicht möglich, kann die Unterbringung der Begleitperson auch außerhalb des Krankenhauses oder der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erfolgen. Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art und Dauer der Leistungen für eine Unterbringung nach Satz 2 nach pflichtgemäßem Ermessen; die Kosten dieser Leistungen dürfen nicht höher sein als die für eine Mitaufnahme der Begleitperson in die stationäre Einrichtung nach Satz 1 anfallenden Kosten.“

Allerdings ist es so, dass nicht alle Krankenhausstationen diese Möglichkeiten haben. Sie sollten daher im konkreten Fall im jeweiligen Krankenhaus nachfragen. Auch haben nicht alle Menschen mit einer Demenz  Angehörige, welche ins Krankenhaus begleiten können. Daher ist dies nur eine Möglichkeit. Eine weitere Möglichkeit ist es, das Krankenhaus „demenzsensibel“ zu gestalten.

Dies gelingt unter anderem, wenn man das Personal in Krankenhäusern im Umgang mit Demenz schult und sie zum besonderen Umgang mit Menschen mit Demenz befähigt. „Klar muss sein: Nicht der Mensch mit Demenz muss sich ändern, sondern das Krankenhaus, die Institution.“ (Horneber et. al. 2019, S. 41).

Demenzsensible Krankenhäuser haben u.a. folgende Herausforderungen zu bewältigen:

      • eine Reizüberflutung des Menschen mit Demenz verhindern
      • den Spagat zwischen Beruhigung und Kontrolle meistern.
      • dem Patienten einen schützenden Raum bieten, ohne ihn zu auszugrenzen
      • eine Umgebungsgestaltung, die gleichzeitig wohnlich und steril ist

Ein aktuelles Beispiel für ein sächsisches demenzsensibles Krankenhaus findet sich in Görlitz: Das Malteser-Krankenhaus „St. Carolus“ wurde im vergangenen Dezember von der Stiftung Silviahemmet durch die schwedische Königin Silvia als demenzsensibel zertifiziert. Sowohl die Gestaltung von Räumlichkeiten und Ausstattung als auch die Schulung des Personals waren umgesetzte Maßnahmen. Gefördert wurde die Entwicklung zum demenzsensiblen Krankenhaus vom Freistaat Sachsen. Sehen Sie hier einen kurzen Videobeitrag über das Krankenhaus.

Weitere Beispiele für Akut-Krankenhäuser in Sachsen, die sich verstärkt mit dem Thema beschäftigen, sind unter anderem das Städtische Klinikum Görlitz oder das Diakonissenkrankenhaus in Dresden.

Die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. Alzheimer Gesellschaft ist Ansprechpartner für alle fachlichen Fragen zum Thema Demenz in Sachsen. Dies betrifft unter anderem auch den Schwerpunkt „Demenz und Krankenhaus“. Im Rahmen des Projektes „KOOP Demenz Sachsen“ widmet sich die LID verstärkt diesem Schwerpunkt und behandelt unter anderem Fragen danach, wie sich Aufenthalte im Krankenhaus und Übergänge von Menschen mit Demenz nach dem Krankenhausaufenthalt in die Häuslichkeit oder einer stationären Einrichtung besser gestalten lassen.

Fest steht auch: Von einem demenzsensiblen Krankenhaus profitieren alle. Der Mensch mit Demenz, weil er nicht unnötig beunruhigt wird, das Personal, weil es weniger Konflikte hat und andere Patienten, weil sie weniger Störungen erleben.

Text: S. Förster (Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. Alzheimer Gesellschaft)
Bild: elements.envato.com

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/212268/Betreuung-von-Menschen-mit-Demenz-im-Krankenhaus-Haltungsaenderung-gefordert

Livestream-Aufzeichnung der Zertifizierung des St. Carolus Krankenhauses: https://www.youtube.com/watch?v=fcq27FLUZ9Q

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/demenzpatienten-im-krankenhaus-das-sollte-beachtet-werden/

https://www.malteser.de/demenz/silviahemmet.html

Horneber et.al. 2019: Das demenzsensible Krankenhaus. Grundlagen und Praxis einer patientenorientierten Betreuung und Versorgung. Stuttgart: Kohlhammer.


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