Um Pflegebedürftigen die notwendige Unterstützung bieten zu können, hat sich das Sozialministerium in Abstimmung mit den Pflegekassen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsen entschlossen, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu ermöglichen, wenn auch ausschließlich und ohne zwingend persönlichen Kontakt mit dem Pflegebedürftigen zu haben bzw. unter Wahrung des Abstandes von 1,5 bis 2 Metern.
- Waren des täglichen Bedarfs einzukaufen
- Wäsche zu waschen bzw. zu holen und zu bringen
- Speisen anzuliefern oder
- Botengänge (Apotheke, Post etc.) für Pflegebedürftige zu erledigen.
Telefonate sind nach wie vor leider nicht erstattungsfähig.
Diese Öffnung der Angebote gilt vorerst bis zum 30. September 2020.
Darüber hinaus können Nachbarschaftshelfer für Pflegebedürftige tätig werden, ohne den notwendigen Kurs zu absolvieren. Nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen.
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